Welches sind die wichtigsten Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Einkauf in die 3. Säule erfolgen kann?

Welches sind die wichtigsten Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Einkauf in die 3. Säule erfolgen kann?

Antwort

Die Person muss sowohl im Jahr, in dem sie den Einkauf vornimmt, als auch im Jahr, für das sie eine Beitragslücke ausgleicht, das Recht haben bzw. gehabt haben, in die Säule 3a einzuzahlen. Sie muss also in diesen Jahren über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügen bzw. verfügt haben. Im Jahr, in dem sie den Einkauf vornimmt, muss sie den maximalen Beitrag (2026: 7258.- Franken) in die Säule 3a einzahlen, sonst kann sie keinen Einkauf tätigen.

Wie lange zurück sind Einkäufe in die Säule 3a möglich?

Wie lange zurück sind Einkäufe in die Säule 3a möglich?

Antwort

Einkäufe sind längstens 10 Jahre rückwirkend zulässig. Sie sind allerdings nur möglich für Beitragslücken, die nach Inkrafttreten der Vorlage (per 1.1.2025) entstehen. Zum ersten Mal kann daher im Steuerjahr 2026 ein Einkauf für eine Beitragslücke aus 2025 gemacht werden.

Wie hoch ist der maximale Einkaufsbetrag in die Säule 3a?

Wie hoch ist der maximale Einkaufsbetrag in die Säule 3a?

Antwort

Der Maximalbetrag für einen rückwirkenden Einkauf ist auf den sogenannten «kleinen Beitrag» beschränkt. Das gilt auch für Versicherte ohne 2. Säule. Es handelt sich beim «kleinen Beitrag» jeweils um den Betrag, der in dem Jahr gilt, in dem der Einkauf getätigt wird. Er beläuft sich 2025 und 2026 auf 7258.- Franken und wird in der Regel alle zwei Jahre angepasst.

Ab wann ist ein Einkauf in die Säule 3a möglich?

Ab wann ist ein Einkauf in die Säule 3a möglich?

Antwort

Einkäufe sind möglich für Beitragslücken, die nach Inkrafttreten der Vorlage entstehen. Also konkret: Zum ersten Mal kann im Steuerjahr 2026 ein Einkauf für eine Beitragslücke aus 2025 gemacht werden.