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Welche Erwerbseinkommen gehören zum massgebenden Lohn?

Antwort

Zum beitragspflichtigen Erwerbseinkommen, dem sogenannten massgebenden Lohn, gehört das gesamte Bar- und Naturaleinkommen (z.B. auch Unterkunft und Verpflegung) inkl. Grati­fikationen, Provisionen und 13. Monatslohn. Dazu zählen auch Leistungen des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, soweit sie nicht aufgrund ihres Sozialleistungscha­rakters vom massgebenden Lohn ausgenommen sind.

Übernimmt Ihr Arbeitgeber auch Ihre Arbeitnehmerbeiträge (Nettolohnvereinbarung), so ge­hört dieser Anteil seinerseits zum massgebenden Lohn. Solche Nettolöhne sind für die Berechnung der Beiträge in Brutto­werte umzurechnen.

Merkblatt 2.01 "Lohnbeiträge an die AHV/IV/EO"

Merkblatt 2.05 "Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses"

Umrechnung von Nettolöhnen in Bruttolöhne AHV/IV/EO/ALV

Weiterführende Fragen

Ich möchte eine aus der Ukraine geflüchtete Person anstellen. Welche Sozialversicherungen muss ich bezahlen?
Kann mein Arbeitgeber meine Unkosten vom massgebenden Lohn abziehen?
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