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Wie bezahle ich meine Nichterwerbstätigenbeiträge?

Antwort

Im laufenden Jahr zahlen Sie vierteljährlich Akontobeiträge, welche die Ausgleichskasse ge­stützt auf Ihr mutmassliches Vermögen per Ende Jahr und Ihr voraussichtliches Renten­einkommen berechnet. Nach Eingang der Steuermeldung setzt die Ausgleichskasse Ihre Beiträge definitiv fest und nimmt den Ausgleich mit den geleisteten Akontobeiträgen vor. Dies geschieht in Form einer Verfügung, gegen welche Sie, falls Sie nicht einverstanden sind, Einsprache erheben können.

Merkblatt 2.03 "Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO"

Weiterführende Fragen

Wann gelte ich in der AHV als nichterwerbstätig?
Wie werden meine Nichterwerbstätigenbeiträge festgesetzt?
Muss die nichterwerbstätige Person, mit welcher ich in Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebe, Beiträge bezahlen?
Muss ich Beiträge bezahlen, wenn ich eine IV-Rente oder ein IV-Taggeld beziehe?
Muss ich Beiträge bezahlen, wenn ich Taggelder der ALV oder der EO beziehe?
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