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Kann ich die AHV-Altersrente vorbeziehen oder aufschieben?

Antwort

Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Sie die Altersrente:

  • frühestens ab dem 63. Altersjahr (für Frauen der Jahrgänge 1961 - 1969 ab dem 62. Altersjahr) monatlich vorbeziehen, oder
  • um ein bis höchstens fünf Jahre aufschieben. Die Mindestaufschubsdauer beträgt ein Jahr. Nach einem Jahr können Sie die die Rente auf jeden Monat hin abrufen.  

Im Falle eines Vorbezugs sollten Sie Ihren Rentenantrag etwa drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn einreichen. Die Auszahlung der vorbezogenen Altersrente ist frühestens ab dem Folgemonat der Anmeldung möglich.

Den Aufschub der Altersrente müssen Sie bis spätestens einem Jahr nach Erreichen des Referenzalters anmelden. Beispielsweise muss ein Mann, der am 15. September 2024 das 65. Lebensjahr vollendet, das Aufschubsgesuch spätestens am 30. September 2025 einreichen.

Merkblatt 3.04 "Flexibler Rentenbezug"

Erklärungsvideo "Flexibler Bezug der Altersrente"

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