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Wo kann ich mich als selbstständigerwerbende Person ohne Angestellte versichern?

Antwort

Als selbstständigerwerbende Person ohne Angestellte haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie können sich bei der Vorsorgeeinrichtung Ihres Berufsverbands oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichern lassen.
  • Sie können sich im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge versichern, indem Sie eine Säule 3a (Bankkonto oder Versicherungspolice) einrichten. Das Vorsorgekonto kann bei einer Bank oder einer Versicherung eröffnet werden.

Weiterführende Fragen

Haben die Geflüchteten Anspruch auf Leistungen der AHV/IV und der beruflichen Vorsorge?
Wenn Geflüchtete die Schweiz wieder verlassen, was geschieht dann mit den bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen?
Wer ist in der beruflichen Vorsorge versichert?
Wer zahlt die BVG-Beiträge?
Wann endet die Versicherungspflicht der 2. Säule?
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