Direkt zum Inhalt
Startseite

Pfadnavigation

  1. Startseite
  2. Betreuung von Angehörigen
  3. Betreuungsentschädigung

Wie muss ich vorgehen, damit die Betreuungsentschädigung ausbezahlt wird?

Antwort

Die Betreuungsentschädigung wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie muss bei der zuständigen Ausgleichskasse ausdrücklich beantragt werden. Die Formulare «318.744 - Anmeldung Betreuungsentschädigung» und «318.746 - Folgemeldung Betreuungsentschädigung» können auf der Internetseite der AHV/IV heruntergeladen werden:

Anmeldung Betreuungsentschädigung

Folgemeldung Betreuungsentschädigung

Für die Ausrichtung der Entschädigung ist eine einzige Ausgleichskasse zuständig. Wenn sich die Elternteile den Anspruch auf die Betreuungsentschädigung teilen, ist die Ausgleichskasse des Elternteils zuständig, der das erste Taggeld bezieht.

Folgende Personen können die Betreuungsentschädigung bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragen:

-     Sie als Elternteil: via Arbeitgeber, wenn Sie angestellt sind, oder direkt bei der AHV-Ausgleichskasse, wenn Sie selbständigerwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig sind

-     Ihr Arbeitgeber: sofern Sie es unterlassen, den Anspruch via Arbeitgeber geltend zu machen (siehe oben) und der Arbeitgeber während der Dauer des Anspruchs einen Lohn ausrichtet

-     Ihre Familienmitglieder (Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin und Ihre Kinder): wenn Sie Ihren Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht nachkommen

Das Formular «318.746 – Folgemeldung Betreuungsentschädigung» muss für jeden Monat eingereicht werden, in dem mindestens ein Urlaubstag bezogen wird. Der Anspruch auf die Betreuungsentschädigung kann bis fünf Jahre nach dem letzten Tag des Betreuungsurlaubs geltend gemacht werden. Danach erlischt der Anspruch endgültig.

Weiterführende Fragen

Was bedeutet schwere gesundheitliche Beeinträchtigung?
Ab wann erhalte ich die Betreuungsentschädigung und wie lange?
Wann erlischt der Anspruch auf Betreuungsentschädigung?
Auf wie viele Taggelder habe ich Anspruch, wenn ich Vollzeit arbeite?
Auf wie viele Taggelder habe ich Anspruch, wenn ich Teilzeit arbeite?
FAQ Software by 10+

Navigation

  • Finanzperspektiven der AHV
  • Reform der beruflichen Vorsorge
  • Reform AHV 21
    • Rentenalter von Frauen
    • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung / AHV
    • Versicherungsunterstellung in der AHV
    • AHV-Nummer und Versichertenausweis
    • AHV-Beitragspflicht
    • AHV-Beiträge Arbeitnehmende
    • AHV-Beiträge Arbeitgeber
    • AHV-Beiträge Nichterwerbstätige
    • AHV-Beiträge Selbstständige
    • AHV-Leistungen
  • Invalidenversicherung / IV
  • Berufliche Vorsorge und 3. Säule
    • Einkäufe in Säule 3a
  • Ergänzungsleistungen
  • Erwerbsersatz / EO
    • Erwerbsersatz während Rekrutenschule
    • Erwerbsersatz bei Militär- und Zivildienst
    • Erwerbsersatz bei Mutterschaftsurlaub
    • Erwerbsersatz bei Vaterschaftsurlaub (bzw. Urlaub des anderen Elternteils)
    • Erwerbsersatz bei Adoptionsurlaub
  • Familienzulagen
    • FamZ: Anspruchsberechtigung
    • FamZ: Ausbildungszulagen
    • FamZ: Antrag
    • FamZ: Meldepflicht
    • FamZ: Rückerstattung
  • Betreuung von Angehörigen
    • Betreuungsentschädigung
    • Kurzurlaub für die Betreuung von Angehörigen
    • Betreuungsgutschriften für betreuende Angehörige
    • Hilflosenentschädigung
    • Intensivpflegezuschlag
  • Krieg in der Ukraine
    • Russland
  • International
    • Int: Formular A1
    • Int: Ausländische Staatsangehörige
    • Int: Entsendungen
    • Int: Krankenversicherung
    • Int: Büsingen
  • Finanzhilfen Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG)
    • Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten von Dachorganisationen und Koordinationsplattformen [Art. 7 Abs. 1 KJFG]
    • Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten von Einzelorganisationen [Art. 7 Abs. 2 KJFG]
    • Finanzhilfen für Modellvorhaben [Art. 8 Abs. 1 lit. a KJFG]
    • Finanzhilfen für Partizipationsprojekte [Art.8 Abs. 1 lit. b KJFG]
    • Finanzhilfen für die Aus- und Weiterbildung [Art. 9 KJFG]
    • Finanzhilfen für politische Partizipationsprojekte auf Bundesebene [Art. 10 KJFG]
    • Finanzhilfen für Modellvorhaben von Kantonen und Gemeinden [Art. 11 KJFG]

Language:

  • Deutsch
  • English
  • Français
  • Italian
Startseite

Fußzeile

  • made in ?? by zehnplus