Direkt zum Inhalt
Startseite

Pfadnavigation

  1. Startseite
  2. Betreuung von Angehörigen

Haben Eltern Anspruch auf die Betreuungsentschädigung, wenn das Kind bereits von einer Behinderung betroffen ist?

Antwort

Die Behinderung an sich gilt nicht als schwere gesundheitliche Beeinträchtigung im Sinne des Gesetzes. Deshalb besteht kein Anspruch auf die Betreuungsentschädigung, wenn der Gesundheitszustand des behinderten Kindes stabil ist. Eltern behinderter Kinder können deshalb nur Anspruch auf die Betreuungsentschädigung haben, wenn es dem behinderten Kind akut schlechter geht. Es muss daher eine einschneidende Veränderung seines körperlichen oder psychischen Zustandes eingetreten und der Verlauf dieser Veränderung schwer vorhersehbar sein oder es muss mit einer bleibenden oder zunehmenden Beeinträchtigung oder dem Tod gerechnet werden. Ausserdem muss ein erhöhter Betreuungsbedarf durch die Eltern bestehen und mindestens ein Elternteil die Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes unterbrechen.

Weiterführende Fragen

Was bedeutet schwere gesundheitliche Beeinträchtigung?
Ab wann erhalte ich die Betreuungsentschädigung und wie lange?
Wann erlischt der Anspruch auf Betreuungsentschädigung?
Auf wie viele Taggelder habe ich Anspruch, wenn ich Vollzeit arbeite?
Auf wie viele Taggelder habe ich Anspruch, wenn ich Teilzeit arbeite?
FAQ Software by 10+

Navigation

  • Finanzperspektiven der AHV
  • Reform der beruflichen Vorsorge
  • Reform AHV 21
    • Rentenalter von Frauen
    • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung / AHV
    • Versicherungsunterstellung in der AHV
    • AHV-Nummer und Versichertenausweis
    • AHV-Beitragspflicht
    • AHV-Beiträge Arbeitnehmende
    • AHV-Beiträge Arbeitgeber
    • AHV-Beiträge Nichterwerbstätige
    • AHV-Beiträge Selbstständige
    • AHV-Leistungen
  • Invalidenversicherung / IV
  • Berufliche Vorsorge und 3. Säule
    • Einkäufe in Säule 3a
  • Ergänzungsleistungen
  • Erwerbsersatz / EO
    • Erwerbsersatz während Rekrutenschule
    • Erwerbsersatz bei Militär- und Zivildienst
    • Erwerbsersatz bei Mutterschaftsurlaub
    • Erwerbsersatz bei Vaterschaftsurlaub (bzw. Urlaub des anderen Elternteils)
    • Erwerbsersatz bei Adoptionsurlaub
  • Familienzulagen
    • FamZ: Anspruchsberechtigung
    • FamZ: Ausbildungszulagen
    • FamZ: Antrag
    • FamZ: Meldepflicht
    • FamZ: Rückerstattung
  • Betreuung von Angehörigen
    • Betreuungsentschädigung
    • Kurzurlaub für die Betreuung von Angehörigen
    • Betreuungsgutschriften für betreuende Angehörige
    • Hilflosenentschädigung
    • Intensivpflegezuschlag
  • Krieg in der Ukraine
    • Russland
  • International
    • Int: Formular A1
    • Int: Ausländische Staatsangehörige
    • Int: Entsendungen
    • Int: Krankenversicherung
    • Int: Büsingen
  • Finanzhilfen Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG)
    • Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten von Dachorganisationen und Koordinationsplattformen [Art. 7 Abs. 1 KJFG]
    • Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten von Einzelorganisationen [Art. 7 Abs. 2 KJFG]
    • Finanzhilfen für Modellvorhaben [Art. 8 Abs. 1 lit. a KJFG]
    • Finanzhilfen für Partizipationsprojekte [Art.8 Abs. 1 lit. b KJFG]
    • Finanzhilfen für die Aus- und Weiterbildung [Art. 9 KJFG]
    • Finanzhilfen für politische Partizipationsprojekte auf Bundesebene [Art. 10 KJFG]
    • Finanzhilfen für Modellvorhaben von Kantonen und Gemeinden [Art. 11 KJFG]

Language:

  • Deutsch
  • English
  • Français
  • Italian
Startseite

Fußzeile

  • made in ?? by zehnplus