Antwort
Es handelt sich um einen Mantelerlass, der mehrere Gesetzesänderungen umfasst. Mit den Massnahmen sollen betroffene Personen Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung besser vereinbaren können. Der erste Teil der Massnahmen ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Der zweite Teil, das heisst der vierzehnwöchige Urlaub, ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.