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Was muss beim Kursbeschrieb beachtet werden gemäss Art. 9 KJFG?

Antwort

Im Kursbeschrieb müssen alle Angaben über Inhalt, Dauer (auf den halben Tag genau) vollständig gemacht werden. Ideal ist die Wahl einer flexiblen Kursdauer, z.B. mit minimal 0.5 Kurstag und max. 6 Kurstage, je nach Kursangebot. Zudem muss auf dem Kursbeschrieb folgendes ersichtlich sein: Das Zielpublikum, die Methodik und Hinweise, ob der Kurs via J+S (Jugend + Sport) durchgeführt wird und ob besondere Merkmale des Kurses eventuell Zuschläge rechtfertigen. Besondere Merkmale müssen klar beschrieben werden. Dem Kursbeschrieb muss immer ein entsprechendes Kursprogramm beigelegt werden.
 

Weiterführende Fragen

Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFG
Für welche Tätigkeiten können KJFG-Finanzhilfen beantragt werden ?
Welche Aktivitäten gemäss KJFG gelten als ausserschulisch?
Welche Zielgruppe muss mit den Aktivitäten gemäss KJFG erreicht werden?
Wer kann KJFG-Finanzhilfen beantragen?
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