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  2. Finanzhilfen Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG)

Wie und wo muss ich das Gesuch für Finanzhilfen eingeben?

Antwort

Zum Beantragen von Finanzhilfen muss ein Gesuch eingereicht werden. Die Gesuche für KJFG-Finanzhilfen werden mittels einer webbasierten Datenbank, dem Finanzverwaltungssystem FiVer, eingereicht. Organisationen, die zum ersten Mal KJFG-Finanzhilfen beantragen wollen, benötigen ein persönliches CH-Login für die FiVer-Datenbank.

Ihr Antrag auf ein Login muss von einem unserer Mitarbeiter bearbeitet  werden. Wir werden Sie kontaktieren, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde.

Weiterführende Fragen

Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFG
Für welche Tätigkeiten können KJFG-Finanzhilfen beantragt werden ?
Welche Aktivitäten gemäss KJFG gelten als ausserschulisch?
Welche Zielgruppe muss mit den Aktivitäten gemäss KJFG erreicht werden?
Wer kann KJFG-Finanzhilfen beantragen?
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    • Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten von Dachorganisationen und Koordinationsplattformen [Art. 7 Abs. 1 KJFG]
    • Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten von Einzelorganisationen [Art. 7 Abs. 2 KJFG]
    • Finanzhilfen für Modellvorhaben [Art. 8 Abs. 1 lit. a KJFG]
    • Finanzhilfen für Partizipationsprojekte [Art.8 Abs. 1 lit. b KJFG]
    • Finanzhilfen für die Aus- und Weiterbildung [Art. 9 KJFG]
    • Finanzhilfen für politische Partizipationsprojekte auf Bundesebene [Art. 10 KJFG]
    • Finanzhilfen für Modellvorhaben von Kantonen und Gemeinden [Art. 11 KJFG]

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