a. Ein Anspruch besteht für Eltern, wenn ihr minderjähriges Kind durch Krankheit oder Unfall in seiner Gesundheit stark beeinträchtigt ist. Der Zivilstand der Eltern spielt dabei keine Rolle.
b. Im Zeitpunkt, in dem sie ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, müssen die Eltern eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- angestellt oder selbstständigerwerbend sein
- im Betrieb des Ehegatten bzw. der Ehegattin mitarbeiten und dafür einen Barlohn erhalten
- Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen
- wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sein und deshalb Taggelder einer Sozial- oder Privatversicherung beziehen
- in einem gültigen Arbeitsverhältnis sein, jedoch keine Lohnfortzahlung oder Taggeldleistung mehr erhalten, weil der Anspruch ausgeschöpft ist