Antwort
Die Betreuungsgutschrift entspricht der dreifachen jährlichen Minimalrente zum Zeitpunkt des Rentenanspruchs. Die Summe der Betreuungsgutschriften wird durch die Beitragsdauer geteilt und dann zum durchschnittlichen Erwerbseinkommen dazugezählt. Beteiligen sich mehrere Verwandte an der Betreuung, so wird die Betreuungsgutschrift unter ihnen aufgeteilt.