Für welche Tätigkeiten können KJFG-Finanzhilfen beantragt werden ?

Für welche Tätigkeiten können KJFG-Finanzhilfen beantragt werden ?

Antwort

KJFG-Finanzhilfen können für folgende Tätigkeiten beantragt werden:

  • die Betriebsstruktur und regelmässigen Aktivitäten von Einzelorganisationen oder Dachorganisationen/Koordinationsplattformen
  • Angebote der Aus-und Weiterbildung für Jugendliche bis zum 30. Altersjahr, die ehrenamtlich in leitender, beratender oder betreuender Funktion in einer privaten Trägerschaft tätig sind.
  • ein Modellvorhaben von Privatorganisationen oder Kantonen/Gemeinden mit schweizweitem oder sprachregionalem Modellcharakter.
  • Projekte, welche die politische Partizipation von Kindern und Jugendlichen auf Bundesebene fördern. 
  • Partizipationsprojekte bei denen Kinder und Jugendliche sowohl in der Planung wie auch in der Durchführung des Projekts zentrale Akteure sind. Unter Partizipation versteht sich die integrale Einbindung in einen ganzen Prozess.
Wer kann ein Gesuch einreichen gemäss Art. 8 Abs. 1 lit. b KJFG?
Können gemäss Art. 8 Abs. 1 lit. a KJFG auch Projekte gefördert werden, die während der Schulzeit durchgeführt werden?
Wie müssen Gesuche für einen Subventionsvertrag für Aus- und Weiterbildung gemäss Art. 9 KJFG eingereicht werden?
Können gemäss Art. 8 Abs. 1 lit. b KJFG auch Projekte gefördert werden, welche während der Schulzeit durchgeführt werden?