Welche Zielgruppe muss mit den Aktivitäten gemäss KJFG erreicht werden?

Welche Zielgruppe muss mit den Aktivitäten gemäss KJFG erreicht werden?

Antwort

Alle in der Schweiz wohnhaften Kinder und Jugendlichen ab dem Kindergartenalter bis zum vollendeten 25. Altersjahr, welche an Aktivitäten gemäss KJFG teilnehmen. Und Jugendliche bis zum vollendeten 30. Altersjahr, die ehrenamtlich in leitender, beratender oder betreuender Funktion in einer privaten Trägerschaft tätig sind oder eine Aus- und Weiterbildung ihrer Organisation besuchen.

Wie lange wird ein Projekt zur Förderung politischer Partizipation mit Finanzhilfen ge-mäss Art. 10 KJFG unterstützt?
Wie und wo muss ich das Gesuch für Finanzhilfen eingeben?

Wie und wo muss ich das Gesuch für Finanzhilfen eingeben?

Antwort

Zum Beantragen von Finanzhilfen muss ein Gesuch eingereicht werden. Die Gesuche für KJFG-Finanzhilfen werden mittels einer webbasierten Datenbank, dem Finanzverwaltungssystem FiVer, eingereicht. Organisationen, die zum ersten Mal KJFG-Finanzhilfen beantragen wollen, benötigen ein persönliches CH-Login für die FiVer-Datenbank.

Ihr Antrag auf ein Login muss von einem unserer Mitarbeiter bearbeitet  werden. Wir werden Sie kontaktieren, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde.

Wie lange wird ein Modellvorhaben von Kantonen und Gemeinden mit Finanzhilfen gemäss Art. 11 KJFG unterstützt?
Was heisst politische Partizipation gemäss Art. 10 KJFG ?

Was heisst politische Partizipation gemäss Art. 10 KJFG ?

Antwort

Politische Partizipationsprojekte ermöglichen Kindern und Jugendlichen, sich vermehrt an der politischen Willensbildung und an Entscheidungsprozessen zu beteiligen.

Im politischen System der direkten Demokratie sind das Erlernen von demokratischen Spielregeln und die Motivation für die Teilnahme am politischen Geschehen besonders wichtig. Mit dem KJFG (in Kraft seit 1.1.2013) wurde daher die gesetzliche Grundlage geschaffen, um auf Bundesebene verschiedene politische Partizipationsmöglichkeiten unter dem Artikel 10 KJFG fördern zu können. Da keine Partizipationsform allen Ansprüchen gerecht werden kann, braucht es eine Kombination von verschiedenen Formen, damit möglichst viele Jugendliche erreicht werden. Insbesondere für sozial benachteiligte Jugendliche sind daher Informations-, Vorbereitungs- und Begleitmassnahmen notwendig, um bestehende Barrieren zur Partizipation wie z.B. mangelnde Information, Bildung, Sprachkenntnisse oder Mobilität abzubauen. Jugendliche sollen die Möglichkeiten erhalten, sich kontinuierlich an der politischen Willensbildung zu beteiligen und ein Verständnis für die Kompetenzen und das Zusammenspiel der verschiedenen Staatsebenen erhalten.