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  2. Finanzhilfen Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG)

Welche Zielgruppe muss mit den Aktivitäten gemäss KJFG erreicht werden?

Antwort

Alle in der Schweiz wohnhaften Kinder und Jugendlichen ab dem Kindergartenalter bis zum vollendeten 25. Altersjahr, welche an Aktivitäten gemäss KJFG teilnehmen. Und Jugendliche bis zum vollendeten 30. Altersjahr, die ehrenamtlich in leitender, beratender oder betreuender Funktion in einer privaten Trägerschaft tätig sind oder eine Aus- und Weiterbildung ihrer Organisation besuchen.

Weiterführende Fragen

Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFG
Für welche Tätigkeiten können KJFG-Finanzhilfen beantragt werden ?
Welche Aktivitäten gemäss KJFG gelten als ausserschulisch?
Wer kann KJFG-Finanzhilfen beantragen?
Wie und wo muss ich das Gesuch für Finanzhilfen eingeben?
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    • Finanzhilfen für Partizipationsprojekte [Art.8 Abs. 1 lit. b KJFG]
    • Finanzhilfen für die Aus- und Weiterbildung [Art. 9 KJFG]
    • Finanzhilfen für politische Partizipationsprojekte auf Bundesebene [Art. 10 KJFG]
    • Finanzhilfen für Modellvorhaben von Kantonen und Gemeinden [Art. 11 KJFG]

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