Antwort
Alle in der Schweiz wohnhaften Kinder und Jugendlichen ab dem Kindergartenalter bis zum vollendeten 25. Altersjahr, welche an Aktivitäten gemäss KJFG teilnehmen. Und Jugendliche bis zum vollendeten 30. Altersjahr, die ehrenamtlich in leitender, beratender oder betreuender Funktion in einer privaten Trägerschaft tätig sind oder eine Aus- und Weiterbildung ihrer Organisation besuchen.