Antwort
Private, nicht gewinnorientierte, Trägerschaften oder Kantone und Gemeinden können KJFG-Finanzhilfen beantragen, sofern sie die entsprechenden Grundvoraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen sind je nach Finanzhilfe unterschiedlich. Konsultieren Sie die entsprechenden Seiten der Finanzhilfen und die rechtlichen Grundlagen zum KJFG. Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständige Kontaktperson des jeweiligen KJFG-Artikels Ausserschulische Kinder- und Jugendförderung (admin.ch)