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Finanzhilfen Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG)

Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten von Dachorganisationen und Koordinationsplattformen [Art. 7 Abs. 1 KJFG]
Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten von Einzelorganisationen [Art. 7 Abs. 2 KJFG]
Finanzhilfen für Modellvorhaben [Art. 8 Abs. 1 lit. a KJFG]
Finanzhilfen für Partizipationsprojekte [Art.8 Abs. 1 lit. b KJFG]
Finanzhilfen für die Aus- und Weiterbildung [Art. 9 KJFG]
Finanzhilfen für politische Partizipationsprojekte auf Bundesebene [Art. 10 KJFG]
Finanzhilfen für Modellvorhaben von Kantonen und Gemeinden [Art. 11 KJFG]
Alle Fragen zu diesem Thema
Können gemäss Art. 8 Abs. 1 lit. b KJFG auch Projekte gefördert werden, welche während der Schulzeit durchgeführt werden?
Können gemäss Art. 10 KJFG auch Projekte gefördert werden, welche während der Schulzeit durchgeführt werden?
Was ist eine regelmässige Kursdurchführung gemäss Art. 9 KJFG?
Wer kann ein Gesuch einreichen gemäss Art. 8 Abs. 1 lit. b KJFG?
Wer kann ein Gesuch einreichen gemäss Art. 10 KJFG?
Müssen KJFG-Finanzhilfen zurückbezahlt werden ?
Wie lange wird ein Modellvorhaben von Kantonen und Gemeinden mit Finanzhilfen gemäss Art. 11 KJFG unterstützt?
Können gemäss Art. 8 Abs. 1 lit. a KJFG auch Projekte gefördert werden, die während der Schulzeit durchgeführt werden?
Welche Ausgaben gelten nicht als anrechenbare Ausgaben gemäss KJFG ?
Was sind KJFG-Finanzhilfen?
Wann kann ich ein Gesuch gemäss Art. 11 KJFG einreichen?
Wann werden die Kursdurchführungen gemäss Art. 9 KJFG abgerechnet?
Wann wird ein Kurs nicht abgerechnet gemäss Art. 9 KJFG?
Wer kann ein Gesuch einreichen für Finanzhilfen Modellvorhaben gemäss Art. 8 Abs. 1 lit. a KJFG?
Welche Zielgruppe muss mit den Aktivitäten gemäss KJFG erreicht werden?

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