Antwort
Für jede Kursdurchführung gibt es eine Grundpauschale pro Teilnehmenden und pro ganzen Tag von Fr. 40.- pro halben Kurstag mit Fr. 20.-;
- einen Zuschlag, wenn der Kurs spezifische Merkmale aufweist;
- einen Zuschlag, wenn der Kurs in zwei oder mehr Sprachen durchgeführt wird.
Die maximale Grundpauschale und die maximalen Zuschläge sind im Anhang 2 der Verordnung KJFV festgelegt. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Kapitel «Allgemeine Fragen», Frage 1.