Politische Partizipationsprojekte ermöglichen Kindern und Jugendlichen, sich vermehrt an der politischen Willensbildung und an Entscheidungsprozessen zu beteiligen.
Im politischen System der direkten Demokratie sind das Erlernen von demokratischen Spielregeln und die Motivation für die Teilnahme am politischen Geschehen besonders wichtig. Mit dem KJFG (in Kraft seit 1.1.2013) wurde daher die gesetzliche Grundlage geschaffen, um auf Bundesebene verschiedene politische Partizipationsmöglichkeiten unter dem Artikel 10 KJFG fördern zu können. Da keine Partizipationsform allen Ansprüchen gerecht werden kann, braucht es eine Kombination von verschiedenen Formen, damit möglichst viele Jugendliche erreicht werden. Insbesondere für sozial benachteiligte Jugendliche sind daher Informations-, Vorbereitungs- und Begleitmassnahmen notwendig, um bestehende Barrieren zur Partizipation wie z.B. mangelnde Information, Bildung, Sprachkenntnisse oder Mobilität abzubauen. Jugendliche sollen die Möglichkeiten erhalten, sich kontinuierlich an der politischen Willensbildung zu beteiligen und ein Verständnis für die Kompetenzen und das Zusammenspiel der verschiedenen Staatsebenen erhalten.