Wie sind die Anlagen des AHV-Fonds und der Vorsorgeeinrichtungen in Russland betroffen?
Die Investitionen des AHV-Fonds und der Vorsorgeeinrichtungen in russische Anlagen sind blockiert, aber in ihrem Ausmass relativ bescheiden.
Die Investitionen des AHV-Fonds und der Vorsorgeeinrichtungen in russische Anlagen sind blockiert, aber in ihrem Ausmass relativ bescheiden.
Ist die Überweisung der Beiträge in die Schweiz unmöglich, werden die Betroffenen nicht von der freiwilligen Versicherung ausgeschlossen. Auch freiwillig Versicherte, welche die Beiträge infolge höherer Gewalt nicht rechtzeitig entrichten können, werden nicht ausgeschlossen.
Renten an Begünstigte mit Wohnsitz in Russland können nicht auf das Konto einer sanktionierten russischen Bank ausgezahlt werden. Die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf versucht, mit den betroffenen Personen Kontakt aufzunehmen und eine andere Lösung zu finden. Im Bereich der beruflichen Vorsorge empfiehlt es sich, mit der Vorsorgeeinrichtung Kontakt aufzunehmen.
Die Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine verbieten es, (Art. 15 Abs. 2 UKR-Vo) bestimmten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen Gelder zu überweisen oder ihnen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen. Dieses Verbot gilt auch für Durchführungsorgane der Sozialversicherungen, welche Geldleistungen auszahlen.