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Sind die Auszahlungen der AHV/IV und der beruflichen Vorsorge an Personen mit Wohnsitz in Russland gewährleistet?

Antwort

Renten an Begünstigte mit Wohnsitz in Russland können nicht auf das Konto einer sanktionierten russischen Bank ausgezahlt werden. Die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf versucht, mit den betroffenen Personen Kontakt aufzunehmen und eine andere Lösung zu finden. Im Bereich der beruflichen Vorsorge empfiehlt es sich, mit der Vorsorgeeinrichtung Kontakt aufzunehmen.

Weiterführende Fragen

Haben die Geflüchteten Anspruch auf Leistungen der AHV/IV und der beruflichen Vorsorge?
Sind Flüchtlinge aus der Ukraine krankenversichert / unfallversichert?
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