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Müssen Flüchtlinge aus der Ukraine Beiträge an die AHV/IV/EO bezahlen?

Antwort

Personen mit Schutzstatus S müssen keine Beiträge an die AHV/IV/EO bezahlen, solange sie weder eine Erwerbstätigkeit ausüben, noch eine Aufenthaltsbewilligung haben.

Weiterführende Fragen

Sind Flüchtlinge aus der Ukraine krankenversichert / unfallversichert?
Ich möchte eine aus der Ukraine geflüchtete Person anstellen. Welche Sozialversicherungen muss ich bezahlen?
Haben die Geflüchteten Anspruch auf Leistungen der AHV/IV und der beruflichen Vorsorge?
Wenn Geflüchtete die Schweiz wieder verlassen, was geschieht dann mit den bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen?
Haben Flüchtlinge aus der Ukraine Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung?
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