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Wenn Geflüchtete die Schweiz wieder verlassen, was geschieht dann mit den bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen?

Antwort

Staatsangehörige der Ukraine sowie deren Hinterlassene, die die Schweiz definitiv verlassen, können die Beiträge an die AHV zurückfordern, sofern diese gesamthaft während mindestens eines vollen Jahres geleistet worden sind und keinen Rentenanspruch begründen. Für das Vorsorgeguthaben der 2. Säule können die Versicherten bei definitivem Verlassen der Schweiz bei der Vorsorgeeinrichtung die Barauszahlung beantragen.

Weiterführende Fragen

Sind Flüchtlinge aus der Ukraine krankenversichert / unfallversichert?
Müssen Flüchtlinge aus der Ukraine Beiträge an die AHV/IV/EO bezahlen?
Ich möchte eine aus der Ukraine geflüchtete Person anstellen. Welche Sozialversicherungen muss ich bezahlen?
Haben die Geflüchteten Anspruch auf Leistungen der AHV/IV und der beruflichen Vorsorge?
Haben Flüchtlinge aus der Ukraine Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung?
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