Antwort
Personen aus der Ukraine, die in die Schweiz kommen und ein Gesuch um Schutzgewährung stellen (Gesuchstellende), werden mit der Gesuchstellung in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Die Unfallversicherungsdeckung ist ebenfalls durch die Krankenversicherung sichergestellt. Wird eine Erwerbstätigkeit aufgenommen, schliesst der Arbeitgeber eine Unfallversicherung ab.
Weitere Informationen zur Unfallversicherung stellt das Bundesamt für Gesundheit zur Verfügung: Wer ist obligatorisch versichert?