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Haben die Geflüchteten Anspruch auf Leistungen der AHV/IV und der beruflichen Vorsorge?

Antwort

Aus der Ukraine geflüchtete Personen, die Beiträge an die AHV/IV und die berufliche Vorsorge bezahlt haben, haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen dieser Versicherungen. Die zuständige AHV-Ausgleichskasse, IV-Stelle oder BVG-Vorsorgeeinrichtung gibt weitere Auskünfte.

Weiterführende Fragen

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Müssen Flüchtlinge aus der Ukraine Beiträge an die AHV/IV/EO bezahlen?
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