Antwort
Erwerbstätige Mütter haben Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung, wenn sie vor der Niederkunft während grundsätzlich 9 Monaten in der AHV/IV/EO versichert gewesen sind und in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben.
Zu den Details siehe Welche Mütter haben Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung?