Antwort
Wenn Sie eine Person mit dem Status S anstellen, müssen Sie Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV bezahlen. Die Beitragspflicht gilt im Allgemeinen ab einem Lohn von 2300 Franken jährlich. Wenn Sie aber eine Person in Ihrem Privathaushalt beschäftigen, müssen Sie in jedem Fall Beiträge bezahlen, auch auf Löhnen unter dieser Grenze. Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung an Ihre Ausgleichskasse.
Sie müssen die angestellte Person auch gegen Unfall versichern. Wenn die Person bei Ihnen im Jahr 21'510 Franken oder mehr verdient, müssen Sie diese zudem einer Vorsorgeeinrichtung der beruflichen Vorsorge anschliessen.