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Krieg in der Ukraine: Ist die Auszahlung von Geldleistungen an bestimmte Personen verboten?

Antwort

Die Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine verbieten es, (Art. 15 Abs. 2 UKR-Vo) bestimmten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen Gelder zu überweisen oder ihnen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen. Dieses Verbot gilt auch für Durchführungsorgane der Sozialversicherungen, welche Geldleistungen auszahlen.

Weiterführende Fragen

Sind Flüchtlinge aus der Ukraine krankenversichert / unfallversichert?
Müssen Flüchtlinge aus der Ukraine Beiträge an die AHV/IV/EO bezahlen?
Ich möchte eine aus der Ukraine geflüchtete Person anstellen. Welche Sozialversicherungen muss ich bezahlen?
Haben die Geflüchteten Anspruch auf Leistungen der AHV/IV und der beruflichen Vorsorge?
Wenn Geflüchtete die Schweiz wieder verlassen, was geschieht dann mit den bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen?
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