Was versteht man unter dem Rentenzuschlag?

Was versteht man unter dem Rentenzuschlag?

Antwort

Der Rentenzuschlag ist ein fixer Betrag, der monatlich zusätzlich zur AHV-Rente ausbezahlt wird, und zwar lebenslänglich. Er hängt vom durchschnittlichen Jahreseinkommen, vom Geburtsjahr und von der Beitragsdauer ab. Anrecht auf den Rentenzuschlag haben nur Frauen der Übergangsgeneration, die ihre Altersrente erst ab dem Referenzalter beziehen.

  • Bei unvollständiger Beitragsdauer wird der Rentenzuschlag entsprechend gekürzt.
  • Der Rentenzuschlag unterliegt nicht der Plafonierung der Altersrente von verheirateten Frauen und wird über die Maximalrente hinaus ausbezahlt. 
  • Der Rentenzuschlag wird bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen nicht berücksichtigt.
  • Der Rentenzuschlag wird nicht wie die AHV-Rente periodisch der Preis- und Lohnentwicklung (Mischindex) angepasst. Der einmal festgelegte Rentenzuschlag wird bis ans Lebensende nicht mehr angepasst.
Bekomme ich auch einen Rentenzuschlag, wenn ich die Rente aufschiebe?

Bekomme ich auch einen Rentenzuschlag, wenn ich die Rente aufschiebe?

Antwort

Frauen der Übergangsgeneration, die ihre AHV-Altersrente nicht vorbeziehen, haben auch während des Aufschubs der Rente einen Anspruch auf den Rentenzuschlag. Wenn sie ihre ganze Rente aufschieben, erfolgt die Auszahlung mit dem Abruf der Altersrente. Wenn sie dagegen nur einen Teil-Aufschub machen, wird ihnen der ganze Rentenzuschlag mit dem Teil der Rente ausbezahlt, der nicht aufgeschoben wird.

Wieviel beträgt mein AHV-Rentenzuschlag?
Was sind die Ausgleichsmassnahmen für die Frauen der Übergangsgeneration?

Was sind die Ausgleichsmassnahmen für die Frauen der Übergangsgeneration?

Antwort

Um die Erhöhung des Referenzalters für Frauen der Übergangsgeneration abzufedern, sind zwei Ausgleichsmassnahmen vorgesehen:

  1. Für Frauen, die ihre Altersrente ab Referenzalter beziehen: Ein lebenslanger Zuschlag auf der AHV-Rente, oder
  2. Für Frauen, die ihre Altersrente vorbeziehen: Tiefere Kürzungssätze. 
     
Wer gehört zur Übergangsgeneration?

Wer gehört zur Übergangsgeneration?

Antwort

Frauen, die bereits kurz vor dem Altersrücktritt stehen, können durch die Erhöhung des Referenzalters in ihrer Lebensplanung in Bedrängnis geraten. Sie profitieren deshalb von Ausgleichsmassnahmen.
Zur dieser Übergangsgeneration gehören die Frauen mit Jahrgang 1961 bis und mit 1969, vorausgesetzt die AHV 21 tritt im Jahr 2024 in Kraft.