Was versteht man unter dem Rentenzuschlag?

Was versteht man unter dem Rentenzuschlag?

Antwort

Der Rentenzuschlag ist ein fixer Betrag, der monatlich zusätzlich zur AHV-Rente ausbezahlt wird, und zwar lebenslänglich. Er hängt vom durchschnittlichen Jahreseinkommen, vom Geburtsjahr und von der Beitragsdauer ab. Anrecht auf den Rentenzuschlag haben nur Frauen der Übergangsgeneration, die ihre Altersrente erst ab dem Referenzalter beziehen.

  • Bei unvollständiger Beitragsdauer wird der Rentenzuschlag entsprechend gekürzt.
  • Der Rentenzuschlag unterliegt nicht der Plafonierung der Altersrente von verheirateten Frauen und wird über die Maximalrente hinaus ausbezahlt. 
  • Der Rentenzuschlag wird bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen nicht berücksichtigt.
  • Der Rentenzuschlag wird nicht wie die AHV-Rente periodisch der Preis- und Lohnentwicklung (Mischindex) angepasst. Der einmal festgelegte Rentenzuschlag wird bis ans Lebensende nicht mehr angepasst.
Wie wird das Frauenrentenalter erhöht?

Wie wird das Frauenrentenalter erhöht?

Antwort

Der Begriff «Rentenalter» wird ersetzt mit dem Begriff «Referenzalter». Das Referenzalter der Frauen wird schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht. Die Erhöhung beginnt ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform. Wenn die Reform, wie aktuell geplant, im Jahr 2024 in Kraft gesetzt werden kann, bedeutet dies, dass die Frauen mit Jahrgang 1960, die im Jahr 2024 64-jährig werden, nicht von der Erhöhung des Referenzalters betroffen sind. Anschliessend steigt das Referenzalter der Frauen wie folgt:

Im Jahr

Referenzalter der Frauen :

Betrifft die Frauen mit Jahrgang

2024

64 Jahre (keine Erhöhung)

1960

2025

64 Jahre + 3 Monate

1961

2026

64 Jahre + 6 Monate

1962

2027

64 Jahre + 9 Monate

1963

2028

65 Jahre

1964

Ab 2028 gilt dann für Frauen und Männer ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren. Dies gilt ebenfalls für das Referenzalter in der beruflichen Vorsorge.

Hier können Sie Ihr individuelles Referenzalter abfragen

Wer gehört zur Übergangsgeneration?

Wer gehört zur Übergangsgeneration?

Antwort

Frauen, die bereits kurz vor dem Altersrücktritt stehen, können durch die Erhöhung des Referenzalters in ihrer Lebensplanung in Bedrängnis geraten. Sie profitieren deshalb von Ausgleichsmassnahmen.
Zur dieser Übergangsgeneration gehören die Frauen mit Jahrgang 1961 bis und mit 1969, vorausgesetzt die AHV 21 tritt im Jahr 2024 in Kraft. 

Bekomme ich auch einen Rentenzuschlag, wenn ich die Rente aufschiebe?

Bekomme ich auch einen Rentenzuschlag, wenn ich die Rente aufschiebe?

Antwort

Frauen der Übergangsgeneration, die ihre AHV-Altersrente nicht vorbeziehen, haben auch während des Aufschubs der Rente einen Anspruch auf den Rentenzuschlag. Wenn sie ihre ganze Rente aufschieben, erfolgt die Auszahlung mit dem Abruf der Altersrente. Wenn sie dagegen nur einen Teil-Aufschub machen, wird ihnen der ganze Rentenzuschlag mit dem Teil der Rente ausbezahlt, der nicht aufgeschoben wird.

Was sind die vorteilhafteren Kürzungssätze für den Rentenvorbezug?

Was sind die vorteilhafteren Kürzungssätze für den Rentenvorbezug?

Antwort

Frauen der Übergangsgeneration haben die Möglichkeit, ihre Rente schon ab 62 Jahren zu beziehen. Für diese Frauen wird die AHV-Rente weniger stark gekürzt, abgestuft nach Einkommenshöhe und Jahrgang.

Schätzen Sie hier, wie hoch Ihr Kürzungssatz sein wird.

Frauen der Jahrgänge 1961 und 1962 können ihre AHV-Altersrente je nach Vorbezugsdauer schon im Jahr 2023 oder 2024 vorbeziehen, also vor Inkrafttreten der Reform. Sie profitieren grundsätzlich erst ab 2025 vom tieferen Kürzungssatz für die Übergangsgeneration. Bis dahin gelten für diese Frauen die aktuellen Sätze von 6.8 % (ein Jahr Vorbezug), resp. 13.6 % (zwei Jahre Vorbezug).