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Bekomme ich auch einen Rentenzuschlag, wenn ich die Rente aufschiebe?

Antwort

Frauen der Übergangsgeneration, die ihre AHV-Altersrente nicht vorbeziehen, haben auch während des Aufschubs der Rente einen Anspruch auf den Rentenzuschlag. Wenn sie ihre ganze Rente aufschieben, erfolgt die Auszahlung mit dem Abruf der Altersrente. Wenn sie dagegen nur einen Teil-Aufschub machen, wird ihnen der ganze Rentenzuschlag mit dem Teil der Rente ausbezahlt, der nicht aufgeschoben wird.

Weiterführende Fragen

Wann tritt die Reform AHV 21 in Kraft?
Wie wird das Frauenrentenalter erhöht?
Wer gehört zur Übergangsgeneration?
Was sind die Ausgleichsmassnahmen für die Frauen der Übergangsgeneration?
Was versteht man unter dem Rentenzuschlag?
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