Antwort
Frauen der Übergangsgeneration, die ihre AHV-Altersrente nicht vorbeziehen, haben auch während des Aufschubs der Rente einen Anspruch auf den Rentenzuschlag. Wenn sie ihre ganze Rente aufschieben, erfolgt die Auszahlung mit dem Abruf der Altersrente. Wenn sie dagegen nur einen Teil-Aufschub machen, wird ihnen der ganze Rentenzuschlag mit dem Teil der Rente ausbezahlt, der nicht aufgeschoben wird.