Antwort
Um die Erhöhung des Referenzalters für Frauen der Übergangsgeneration abzufedern, sind zwei Ausgleichsmassnahmen vorgesehen:
- Für Frauen, die ihre Altersrente ab Referenzalter beziehen: Ein lebenslanger Zuschlag auf der AHV-Rente, oder
- Für Frauen, die ihre Altersrente vorbeziehen: Tiefere Kürzungssätze.