Antwort
Frauen, die bereits kurz vor dem Altersrücktritt stehen, können durch die Erhöhung des Referenzalters in ihrer Lebensplanung in Bedrängnis geraten. Sie profitieren deshalb von Ausgleichsmassnahmen.
Zur dieser Übergangsgeneration gehören die Frauen mit Jahrgang 1961 bis und mit 1969, vorausgesetzt die AHV 21 tritt im Jahr 2024 in Kraft.