Antwort
Der Rentenzuschlag ist ein fixer Betrag, der monatlich zusätzlich zur AHV-Rente ausbezahlt wird, und zwar lebenslänglich. Er hängt vom durchschnittlichen Jahreseinkommen, vom Geburtsjahr und von der Beitragsdauer ab. Anrecht auf den Rentenzuschlag haben nur Frauen der Übergangsgeneration, die ihre Altersrente erst ab dem Referenzalter beziehen.
- Bei unvollständiger Beitragsdauer wird der Rentenzuschlag entsprechend gekürzt.
- Der Rentenzuschlag unterliegt nicht der Plafonierung der Altersrente von verheirateten Frauen und wird über die Maximalrente hinaus ausbezahlt.
- Der Rentenzuschlag wird bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen nicht berücksichtigt.
- Der Rentenzuschlag wird nicht wie die AHV-Rente periodisch der Preis- und Lohnentwicklung (Mischindex) angepasst. Der einmal festgelegte Rentenzuschlag wird bis ans Lebensende nicht mehr angepasst.