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Wie wird das Frauenrentenalter erhöht?

Antwort

Der Begriff «Rentenalter» wird ersetzt mit dem Begriff «Referenzalter». Das Referenzalter der Frauen wird schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht. Die Erhöhung beginnt ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform. Wenn die Reform, wie aktuell geplant, im Jahr 2024 in Kraft gesetzt werden kann, bedeutet dies, dass die Frauen mit Jahrgang 1960, die im Jahr 2024 64-jährig werden, nicht von der Erhöhung des Referenzalters betroffen sind. Anschliessend steigt das Referenzalter der Frauen wie folgt:

Im Jahr

Referenzalter der Frauen :

Betrifft die Frauen mit Jahrgang

2024

64 Jahre (keine Erhöhung)

1960

2025

64 Jahre + 3 Monate

1961

2026

64 Jahre + 6 Monate

1962

2027

64 Jahre + 9 Monate

1963

2028

65 Jahre

1964

Ab 2028 gilt dann für Frauen und Männer ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren. Dies gilt ebenfalls für das Referenzalter in der beruflichen Vorsorge.

Hier können Sie Ihr individuelles Referenzalter abfragen

Weiterführende Fragen

Wann tritt die Reform AHV 21 in Kraft?
Wer gehört zur Übergangsgeneration?
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Wieviel beträgt mein AHV-Rentenzuschlag?
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