Der Begriff «Rentenalter» wird ersetzt mit dem Begriff «Referenzalter». Das Referenzalter der Frauen wird schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht. Die Erhöhung beginnt ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform. Wenn die Reform, wie aktuell geplant, im Jahr 2024 in Kraft gesetzt werden kann, bedeutet dies, dass die Frauen mit Jahrgang 1960, die im Jahr 2024 64-jährig werden, nicht von der Erhöhung des Referenzalters betroffen sind. Anschliessend steigt das Referenzalter der Frauen wie folgt:
Im Jahr |
Referenzalter der Frauen : |
Betrifft die Frauen mit Jahrgang |
2024 |
64 Jahre (keine Erhöhung) |
1960 |
2025 |
64 Jahre + 3 Monate |
1961 |
2026 |
64 Jahre + 6 Monate |
1962 |
2027 |
64 Jahre + 9 Monate |
1963 |
2028 |
65 Jahre |
1964 |
Ab 2028 gilt dann für Frauen und Männer ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren. Dies gilt ebenfalls für das Referenzalter in der beruflichen Vorsorge.