Direkt zum Inhalt
Startseite

Pfadnavigation

  1. Startseite
  2. Reform AHV 21

Wieviel beträgt mein AHV-Rentenzuschlag?

Antwort

Schätzen Sie hier, wie hoch Ihr Rentenzuschlag sein wird Springen Sie dazu zum Zwischentitel "Individuelle Abfragen" und öffnen Sie das Berechnungstool unter "Rentenzuschlag und Kürzungssätze".

Weiterführende Fragen

Wann tritt die Reform AHV 21 in Kraft?
Wie wird das Frauenrentenalter erhöht?
Wer gehört zur Übergangsgeneration?
Was sind die Ausgleichsmassnahmen für die Frauen der Übergangsgeneration?
Was versteht man unter dem Rentenzuschlag?
FAQ Software by 10+

Navigation

  • Finanzperspektiven der AHV
  • Reform der beruflichen Vorsorge
  • Reform AHV 21
    • Rentenalter von Frauen
    • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung / AHV
    • Versicherungsunterstellung in der AHV
    • AHV-Nummer und Versichertenausweis
    • AHV-Beitragspflicht
    • AHV-Beiträge Arbeitnehmende
    • AHV-Beiträge Arbeitgeber
    • AHV-Beiträge Nichterwerbstätige
    • AHV-Beiträge Selbstständige
    • AHV-Leistungen
  • Invalidenversicherung / IV
  • Berufliche Vorsorge und 3. Säule
    • Einkäufe in Säule 3a
  • Ergänzungsleistungen
  • Erwerbsersatz / EO
    • Erwerbsersatz während Rekrutenschule
    • Erwerbsersatz bei Militär- und Zivildienst
    • Erwerbsersatz bei Mutterschaftsurlaub
    • Erwerbsersatz bei Vaterschaftsurlaub (bzw. Urlaub des anderen Elternteils)
    • Erwerbsersatz bei Adoptionsurlaub
  • Familienzulagen
    • FamZ: Anspruchsberechtigung
    • FamZ: Ausbildungszulagen
    • FamZ: Antrag
    • FamZ: Meldepflicht
    • FamZ: Rückerstattung
  • Betreuung von Angehörigen
    • Betreuungsentschädigung
    • Kurzurlaub für die Betreuung von Angehörigen
    • Betreuungsgutschriften für betreuende Angehörige
    • Hilflosenentschädigung
    • Intensivpflegezuschlag
  • Krieg in der Ukraine
    • Russland
  • International
    • Int: Formular A1
    • Int: Ausländische Staatsangehörige
    • Int: Entsendungen
    • Int: Krankenversicherung
    • Int: Büsingen
  • Finanzhilfen Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG)
    • Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten von Dachorganisationen und Koordinationsplattformen [Art. 7 Abs. 1 KJFG]
    • Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten von Einzelorganisationen [Art. 7 Abs. 2 KJFG]
    • Finanzhilfen für Modellvorhaben [Art. 8 Abs. 1 lit. a KJFG]
    • Finanzhilfen für Partizipationsprojekte [Art.8 Abs. 1 lit. b KJFG]
    • Finanzhilfen für die Aus- und Weiterbildung [Art. 9 KJFG]
    • Finanzhilfen für politische Partizipationsprojekte auf Bundesebene [Art. 10 KJFG]
    • Finanzhilfen für Modellvorhaben von Kantonen und Gemeinden [Art. 11 KJFG]

Language:

  • Deutsch
  • English
  • Français
  • Italian
Startseite

Fußzeile

  • made in ?? by zehnplus