Antwort
Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2022 das Datum für das Inkrafttreten der Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024 festgelegt.
Die schrittweise Erhöhung des Frauenrentenalters beginnt ein Jahr später, also voraussichtlich am 1. Januar 2025. Auf diesen Zeitpunkt hin treten auch die Ausgleichsmassnahmen für die Frauen der Übergangsgeneration in Kraft.
Referenzalter 65 für die Frauen gilt neu auch in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Es wird ebenfalls schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht. Im überobligatorischen Bereich können die Vorsorgeeinrichtungen ein abweichendes Alter vorsehen.