Wo kann ich mich melden, wenn ich während meinem Militär- oder Schutzdienst einen finanziellen Engpass habe?

Wo kann ich mich melden, wenn ich während meinem Militär- oder Schutzdienst einen finanziellen Engpass habe?

Antwort

Angehörige der Armee (AdA), Angehörige des Rotkreuzdienstes und Angehörige des Zivilschutzes, die aufgrund ihrer besoldeten Dienstpflicht (z.B. Rekrutenschule, WK) in ihren persönlichen, beruflichen oder familiären Verhältnissen auf Schwierigkeiten stossen, haben Anspruch auf Beratung, Betreuung und gegebenenfalls finanzielle Unterstützung durch den Sozialdienst der Armee. Insbesondere können Kosten für Mietzins, Strom, Versicherungen und Verpflegung an Wochenenden übernommen werden, sofern der Erwerbsersatz hierfür nicht ausreicht. Für eine persönliche Beratung können Sie sich direkt an den Sozialdienst der Armee wenden.

Wann habe ich Anspruch auf Betreuungskosten für meine Kinder?

Wann habe ich Anspruch auf Betreuungskosten für meine Kinder?

Antwort

Sie erhalten die Zulage für Betreuungskosten, wenn Sie mit Kindern unter 16 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben und Anspruch auf Kinderzulagen haben. Die Zulage für Betreuungskosten wird nur gewährt, wenn Sie an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen Dienst leisten, bzw. Kurstage absolvieren, und wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen der Dienst Mehrkosten für die Betreuung verursacht. Die Zulage für Betreuungskosten wird während des Unterbruchs zwischen zwei Ausbildungsdiensten nicht gewährt. Vergütet werden die tatsächlichen Kosten ab 20 Franken pro Dienst- bzw. Kursperiode für die Aufsicht der Kinder, höchstens aber durchschnittlich bis 75 Franken pro Diensttag oder Kurstag.

 

Wie hoch ist die Entschädigung für die Rekrutenschule und die Rekrutierungstage?

Wie hoch ist die Entschädigung für die Rekrutenschule und die Rekrutierungstage?

Antwort

Sie erhalten grundsätzlich – zusätzlich zum Sold — eine einheitliche Grundentschädigung von 69 Franken pro geleistetem Diensttag (inkl. Samstag/Sonntag). Dies unabhängig davon, ob Sie vor dem Einrücken erwerbstätig waren, sich in Ausbildung befanden oder während der Rekrutenschule weiterhin ein Arbeitsverhältnis besteht.

Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie die gleichen Entschädigungen wie Personen (Erwerbstätige/Nichterwerbstätige), die ihre Grundausbildung abgeschlossen haben (siehe auch Wiederholungskurse).

Habe ich Anspruch auf die Betriebszulage?

Habe ich Anspruch auf die Betriebszulage?

Antwort

Sie erhalten die Betriebszulage, wenn Sie die Kosten eines Betriebes tragen (Geschäftsräume usw.) und den überwiegenden Teil Ihres Einkommens aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erzielen als:

-    Eigentümer/in, Pächter/in oder Nutzniesser/in;

-    Teilhaber/in einer Kollektivgesellschaft;

-    unbeschränkt haftende/r Teilhaber/in einer Kommanditgesellschaft;

-    Teilhaber/in einer anderen, auf einen Erwerbszweck gerichteten Personengesamtheit ohne juristische Persönlichkeit (z. B. einfache Gesellschaft, Erbengemeinschaft).

Die Betriebszulage wird auch an hauptberuflich mitarbeitende Familienglieder in der Landwirtschaft ausgerichtet. Diese müssen bei einer ununterbrochenen Dienstleistung von mindestens 12 Tagen während mindestens 10 Tagen durch eine Aushilfe ersetzt werden, deren Barlohn im Tagesdurchschnitt mindestens 75 Franken erreicht. Die Betriebszulage beträgt 75 Franken pro Tag.

Habe ich Anspruch auf die Kinderzulage und wie hoch ist sie?

Habe ich Anspruch auf die Kinderzulage und wie hoch ist sie?

Antwort

Sie erhalten die Kinderzulage für:

-    eigene Kinder

-    Pflegekinder, die Sie unentgeltlich zu dauernder Pflege und Erziehung zu sich genommen haben

Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind 22 Franken pro Tag. Sie wird Ihnen für jedes Kind gewährt, das das 18. Altersjahr noch nicht vollendet hat. Für Kinder in Ausbildung kann die Kinderzulage bis zum vollendeten 25. Altersjahr ausgerichtet werden. Das EO-Taggeld kann gemeinsam mit der Kinderzulage höchstens den für Wiederholungskurse genannten Betrag ausmachen.