Antwort
Angehörige der Armee (AdA), Angehörige des Rotkreuzdienstes und Angehörige des Zivilschutzes, die aufgrund ihrer besoldeten Dienstpflicht (z.B. Rekrutenschule, WK) in ihren persönlichen, beruflichen oder familiären Verhältnissen auf Schwierigkeiten stossen, haben Anspruch auf Beratung, Betreuung und gegebenenfalls finanzielle Unterstützung durch den Sozialdienst der Armee. Insbesondere können Kosten für Mietzins, Strom, Versicherungen und Verpflegung an Wochenenden übernommen werden, sofern der Erwerbsersatz hierfür nicht ausreicht. Für eine persönliche Beratung können Sie sich direkt an den Sozialdienst der Armee wenden.