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Wann habe ich Anspruch auf EO für Dienstleistende?

Antwort

Sie haben Anspruch auf EO

-    für jeden besoldeten Diensttag in der Schweizer Armee (inkl. Rekrutierung und Rotkreuzdienst);

-    während des Unterbruchs zwischen zwei Ausbildungsdiensten in der Armee, wenn Sie in den letzten 12 Monaten vor dem Einrücken während mindestens 4 Wochen (oder 20 Arbeitstagen oder 160 Stunden) erwerbstätig waren und während des Unterbruchs über kein Arbeitsverhältnis verfügen;

-    für jeden gemäss dem Zivildienstgesetz anrechenbaren Diensttag im Zivildienst;

-    für jeden besoldeten Diensttag im schweizerischen Zivilschutz;

-    für jeden Kurstag bei eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von J+S;

-    für jeden Kurstag in Jungschützenleiterkursen.

Weiterführende Fragen

Hängt der Anspruch auf EO davon ab, ob ich erwerbstätig bin und in der Schweiz wohne?
Habe ich Anspruch auf EO...
Wie muss ich den Anspruch auf EO geltend machen?
Wie muss ich vorgehen, wenn das EO-Formular verloren gegangen oder beschädigt ist?
Wo muss ich die EO-Anmeldung einreichen?
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