Antwort
Sie haben Anspruch auf EO
- für jeden besoldeten Diensttag in der Schweizer Armee (inkl. Rekrutierung und Rotkreuzdienst);
- während des Unterbruchs zwischen zwei Ausbildungsdiensten in der Armee, wenn Sie in den letzten 12 Monaten vor dem Einrücken während mindestens 4 Wochen (oder 20 Arbeitstagen oder 160 Stunden) erwerbstätig waren und während des Unterbruchs über kein Arbeitsverhältnis verfügen;
- für jeden gemäss dem Zivildienstgesetz anrechenbaren Diensttag im Zivildienst;
- für jeden besoldeten Diensttag im schweizerischen Zivilschutz;
- für jeden Kurstag bei eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von J+S;
- für jeden Kurstag in Jungschützenleiterkursen.