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Wo muss ich die EO-Anmeldung einreichen?

Antwort
  • Arbeitnehmende oder Lernende: bei Ihrem Arbeitgeber
  • Selbstständigerwerbende: bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse
  • Arbeitslose: bei Ihrem letzten Arbeitgeber
  • Erwerbstätige Studierende: bei Ihrem letzten Arbeitgeber
  • Nicht erwerbstätige Studierende: bei der kantonalen Ausgleichskasse des Kantons, in dem die Lehranstalt ihren Sitz hat
  • Nichterwerbstätige: bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons
  • Auslandschweizerinnen und -schweizer: bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf (SAK)

Weiterführende Fragen

Wann habe ich Anspruch auf EO für Dienstleistende?
Hängt der Anspruch auf EO davon ab, ob ich erwerbstätig bin und in der Schweiz wohne?
Habe ich Anspruch auf EO...
Wie muss ich den Anspruch auf EO geltend machen?
Wie muss ich vorgehen, wenn das EO-Formular verloren gegangen oder beschädigt ist?
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