Antwort
- Arbeitnehmende oder Lernende: bei Ihrem Arbeitgeber
- Selbstständigerwerbende: bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse
- Arbeitslose: bei Ihrem letzten Arbeitgeber
- Erwerbstätige Studierende: bei Ihrem letzten Arbeitgeber
- Nicht erwerbstätige Studierende: bei der kantonalen Ausgleichskasse des Kantons, in dem die Lehranstalt ihren Sitz hat
- Nichterwerbstätige: bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons
- Auslandschweizerinnen und -schweizer: bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf (SAK)