Antwort
Sie müssen bei der zuständigen Ausgleichskasse unter Vorlage des Dienstbüchleins und unter Angabe des Zeitraums, für den Sie die EO-Auszahlung beantragen, ein Ersatzformular verlangen. Nur die zuständige Ausgleichskasse ist berechtigt, nach anerkanntem Anspruch ein Ersatzformular auszustellen. Ohne Anmeldeformular wird keine Entschädigung ausgerichtet.