Antwort
Sie können die EO-Entschädigung nur mit dem entsprechenden Anmeldeformular geltend machen. Das Formular wird ausschliesslich von den Rechnungsführern der Armee und des Zivilschutzes, von den Organisatoren von J+S- und Jungschützenleiterkursen sowie von den Vollzugsstellen des Zivildienstes ausgestellt.
Je nach Dauer des Dienstes wird das Formular nach Abschluss des Dienstes oder bei längeren Diensten nach 10/15 Tagen und danach monatlich ausgestellt.
Benötigen Sie oder Ihre Angehörigen Entschädigungen in kürzeren Abständen, kann das Formular nach jeweils 10 besoldeten Tagen ausgestellt werden, unabhängig von der Länge des Dienstes.