Sie erhalten die Betriebszulage, wenn Sie die Kosten eines Betriebes tragen (Geschäftsräume usw.) und den überwiegenden Teil Ihres Einkommens aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erzielen als:
- Eigentümer/in, Pächter/in oder Nutzniesser/in;
- Teilhaber/in einer Kollektivgesellschaft;
- unbeschränkt haftende/r Teilhaber/in einer Kommanditgesellschaft;
- Teilhaber/in einer anderen, auf einen Erwerbszweck gerichteten Personengesamtheit ohne juristische Persönlichkeit (z. B. einfache Gesellschaft, Erbengemeinschaft).
Die Betriebszulage wird auch an hauptberuflich mitarbeitende Familienglieder in der Landwirtschaft ausgerichtet. Diese müssen bei einer ununterbrochenen Dienstleistung von mindestens 12 Tagen während mindestens 10 Tagen durch eine Aushilfe ersetzt werden, deren Barlohn im Tagesdurchschnitt mindestens 75 Franken erreicht. Die Betriebszulage beträgt 75 Franken pro Tag.