Antwort
Sie erhalten grundsätzlich – zusätzlich zum Sold — eine einheitliche Grundentschädigung von 69 Franken pro geleistetem Diensttag (inkl. Samstag/Sonntag). Dies unabhängig davon, ob Sie vor dem Einrücken erwerbstätig waren, sich in Ausbildung befanden oder während der Rekrutenschule weiterhin ein Arbeitsverhältnis besteht.
Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie die gleichen Entschädigungen wie Personen (Erwerbstätige/Nichterwerbstätige), die ihre Grundausbildung abgeschlossen haben (siehe auch Wiederholungskurse).