Antwort
Sie erhalten die Zulage für Betreuungskosten, wenn Sie mit Kindern unter 16 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben und Anspruch auf Kinderzulagen haben. Die Zulage für Betreuungskosten wird nur gewährt, wenn Sie an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen Dienst leisten, bzw. Kurstage absolvieren, und wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen der Dienst Mehrkosten für die Betreuung verursacht. Die Zulage für Betreuungskosten wird während des Unterbruchs zwischen zwei Ausbildungsdiensten nicht gewährt. Vergütet werden die tatsächlichen Kosten ab 20 Franken pro Dienst- bzw. Kursperiode für die Aufsicht der Kinder, höchstens aber durchschnittlich bis 75 Franken pro Diensttag oder Kurstag.