Antwort
Sie erhalten die Kinderzulage für:
- eigene Kinder
- Pflegekinder, die Sie unentgeltlich zu dauernder Pflege und Erziehung zu sich genommen haben
Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind 22 Franken pro Tag. Sie wird Ihnen für jedes Kind gewährt, das das 18. Altersjahr noch nicht vollendet hat. Für Kinder in Ausbildung kann die Kinderzulage bis zum vollendeten 25. Altersjahr ausgerichtet werden. Das EO-Taggeld kann gemeinsam mit der Kinderzulage höchstens den für Wiederholungskurse genannten Betrag ausmachen.