Die Beiträge werden auf Ihrem Erwerbseinkommen gemäss der letzten Steuerveranlagung für die direkte Bundessteuer berechnet. Wenn Kalenderjahr und Geschäftsjahr nicht identisch sind, gilt das Einkommen als in dem Jahr erzielt, in dem das Ende des Geschäftsjahres liegt.
Selbstständigerwerbende können die von ihnen geleisteten persönlichen AHV/IV/EO-Beiträge steuerseitig in Abzug bringen. Bei der AHV ist dieser Abzug nicht zulässig. Daher wird dieser Abzug für die Beitragsermittlung zu dem von den kantonalen Steuerbehörden gemeldete Einkommen rechnerisch wieder hinzugerechnet.
Von Ihrem per 31. Dezember des Beitragsjahres im Betrieb investierten Eigenkapital wird Ihnen ein Zins abgezogen. Dieser wird jedes Frühjahr für das vergangene Jahr neu festgesetzt. Der Zinssatz beträgt für die Jahre:
- 2019 0%
- 2020 0%
- 2021 0%
- 2022 1,5%
Merkblatt 2.02 "Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO"
AHV/EL Mitteilungen Nr. 462 (Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital 2022)