Antwort
Der Maximalbetrag für einen rückwirkenden Einkauf ist auf den sogenannten «kleinen Beitrag» beschränkt. Das gilt auch für Versicherte ohne 2. Säule. Es handelt sich beim «kleinen Beitrag» jeweils um den Betrag, der in dem Jahr gilt, in dem der Einkauf getätigt wird. Er beläuft sich 2025 und 2026 auf 7258.- Franken und wird in der Regel alle zwei Jahre angepasst.