Antwort
Einkäufe sind längstens 10 Jahre rückwirkend zulässig. Sie sind allerdings nur möglich für Beitragslücken, die nach Inkrafttreten der Vorlage (per 1.1.2025) entstehen. Zum ersten Mal kann daher im Steuerjahr 2026 ein Einkauf für eine Beitragslücke aus 2025 gemacht werden.