Antwort
Das Taggeld wird für jeden bezogenen Tag des Adoptionsurlaubs ausgerichtet. Die ausgerichteten Taggelder werden grundsätzlich so berechnet, dass die Adoptionsentschädigung 80 % des Erwerbseinkommens abdeckt.
Insgesamt besteht Anspruch auf höchstens 14 Taggelder, unabhängig davon, ob Sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Wird der Urlaub wochenweise bezogen, so werden pro Woche sieben Taggelder ausgerichtet. Wird der Urlaub tageweise bezogen, so werden pro fünf ausgerichtete Taggelder zwei Zusatztaggelder ausgerichtet.