Antwort
Solange Sie noch angestellt sind, d.h. in diesem Fall während der Kündigungsfrist, können Sie den Adoptionsurlaub beziehen. Die Kündigungsfrist wird aber nicht verlängert und der Adoptionsurlaub ist in Absprache mit dem Arbeitgeber zu beziehen. Es ist also gut möglich, dass der Urlaub aus anderen Gründen (verbleibende Ferien, Überstunden, Unternehmensbedürfnisse), nicht (vollständig) bezogen werden kann. Sofern die Rahmenfrist aber noch läuft, können Sie die verbleibenden Urlaubstage auch bei einem neuen Arbeitgeber beziehen.